Unsere Projekte

Familienzusammenführung aus dem Nahen Osten und Afrika

Seit 2020 wenden wir uns gegen systematisch rechtswidrige Verwaltungspraktiken bei der Familienzusammenführung von Familienmitgliedern, die außerhalb der EU leben. Unser Schwerpunkt liegt auf Familien aus Ostafrika, aber wir weiten unsere Arbeit derzeit auf den Nahen Osten aus. Das Projekt wird in enger Zusammenarbeit mit unserem Partner International Refugee Assistance Project (IRAP) durchgeführt.

Von unserem Büro in Berlin aus leisten wir den Familien Rechtsbeistand und gehen im Wege strategischer Prozessführung gegen illegale Praktiken der Botschaften vor. Die Fälle werden hauptsächlich, aber nicht ausschließlich, durch das UNHCR-Familienzusammenführungsprojekt an uns verwiesen und betreffen vor allem gefährdete Kinder und Jugendliche, die in Drittländern außerhalb der EU festsitzen und mit ihren Familienangehörigen, die bereits internationalen Schutz in Deutschland erhalten haben, zusammengeführt werden wollen.

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Über dieses Projekt

Information Event for Refugee Children Waiting to Join Their Fathers and or Mothers in Ethiopia Anonymous 2020
Information Event for Refugee Children Waiting to Join Their Fathers and or Mothers in Ethiopia Anonymous 2020. Unsere Visual Policy.

Viele Familien haben zwar einen Rechtsanspruch auf Zusammenführung mit ihren Angehörigen, doch werden diese Rechte in der Praxis oft mangels rechtlicher Unterstützung nicht durchgesetzt. Viele Ablehnungen stehen im Widerspruch zur EU-Richtlinie über die Familienzusammenführung und zu den Grundgedanken des internationalen Flüchtlingsrechts. Wir haben daher die Haupthindernisse identifiziert, auf die Familien bei der Durchsetzung ihres Rechts auf Familienzusammenführung stoßen. Diese überwinden wir nun durch die Bereitstellung von qualifiziertem Rechtsbeistand während des gesamten Verfahrens und durch (strategische) Prozessführung. Darüber hinaus teilen wir unser Wissen mit anderen Anwält:innen und Berater:innen, indem wir Workshops veranstalten und juristische Fachartikel veröffentlichen.

Derzeit unterstützen wir etwa 50 Familien in Ostafrika und im Nahen Osten bei der Wiedervereinigung mit ihren Angehörigen. 

Wir haben bereits mehrere Workshops und Schulungen mit Anwält:innen und Sozialarbeiter:innen organisiert und an solchen teilgenommen, mehrere Artikel in juristischen Fachzeitschriften veröffentlicht und Musterschriftsätze erarbeitet, die wir anderen deutschen Anwält:innen und Sozialarbeiter:innen zur Verfügung stellten. Außerdem haben wir ein Gutachten über die Hindernisse veröffentlicht, denen eritreische Familien bei der Erlangung amtlicher Dokumente begegnen. Wie unsere Kolleg:innen bestätigen, ist dieses Gutachten eine große Hilfe, wenn es darum geht, das Recht auf Familienzusammenführung vor deutschen Gerichten durchzusetzen.

Wenn du das Unrecht, das Schutzsuchenden an den europäischen Grenzen widerfährt, nicht länger hinnehmen kannst, spende jetzt für unsere individuelle Rechtshilfe.

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Equal Rights Beyond Borders besteht aus zwei separaten juristischen Personen, die jeweils in Griechenland und Deutschland eingetragen sind.

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Registernummer (GEMI): 151850501000
NGO-Registernummer: ID 3058

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