Seit 2020 wenden wir uns gegen systematisch rechtswidrige Verwaltungspraktiken bei der Familienzusammenführung von Familienmitgliedern, die außerhalb der EU leben. Unser Schwerpunkt liegt auf Familien aus Ostafrika, aber wir weiten unsere Arbeit derzeit auf den Nahen Osten aus. Das Projekt wird in enger Zusammenarbeit mit unserem Partner International Refugee Assistance Project (IRAP) durchgeführt.
Von unserem Büro in Berlin aus leisten wir den Familien Rechtsbeistand und gehen im Wege strategischer Prozessführung gegen illegale Praktiken der Botschaften vor. Die Fälle werden hauptsächlich, aber nicht ausschließlich, durch das UNHCR-Familienzusammenführungsprojekt an uns verwiesen und betreffen vor allem gefährdete Kinder und Jugendliche, die in Drittländern außerhalb der EU festsitzen und mit ihren Familienangehörigen, die bereits internationalen Schutz in Deutschland erhalten haben, zusammengeführt werden wollen.