
Neue Praxishinweise: Zeitlicher Anwendungsbereich der GEAS-Rechtsakte
Ab dem 12. Juni 2026 gilt das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS). Mit dem einheitlichen Starttermin tritt eine Reihe neuer Verordnungen und Richtlinien in Kraft – von der Asylverfahrensverordnung über die Qualifikationsverordnung bis hin zur AMM-VO als Nachfolge der Dublin-III-Verordnung.







