Unsere Projekte

Familienzusammenführung innerhalb der EU

Die Dublin-III-Verordnung sieht einen EU-weiten Zuweisungsmechanismus vor, der regelt, welcher Mitgliedstaat in jedem einzelnen Fall für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Entscheidend ist, dass der Verteilungsmechanismus das Familienleben und das Kindeswohl schützen soll. Die Dublin-III-Verordnung räumt Schutzsuchenden, die eine Familienzusammenführung anstreben, daher eine ganze Reihe von individuellen Rechtsansprüchen ein.

Die für die Anwendung des Zuweisungsmechanismus zuständigen nationalen Asylbehörden halten sich jedoch häufig nicht an diese gesetzlich festgelegten Standards. Mehrere Mitgliedstaaten, darunter vor allem Deutschland, lehnen so genannte Übernahmeersuchen Griechenlands in zahlreichen Fällen ab, und verweigern damit unzähligen Schutzsuchenden das Recht auf Familienzusammenführung. In vielen Fällen verstoßen diese Ablehnungen gegen die Dublin-III-Verordnung oder entbehren gar einer schlüssigen Begründung.    

Wir wenden uns gegen diese systemischen Missstände. Weil wir es mit transnationalen Verwaltungsverfahren zu tun haben, müssen wir auch mit einem transnationalen Ansatz auf Seiten der Rechtshilfe reagieren: Aus diesem Grund bearbeiten wir diese Fälle der Familienzusammenführung gleichzeitig von unseren Büros in Athen und Berlin aus.

Wir bieten kostenlosen Rechtsbeistand während des gesamten Verfahrens, vertreten die Antragsteller:innen und ihre Familienangehörigen vor den nationalen Behörden und klagen, wo notwendig, vor deutschen Verwaltungsgerichten gegen rechtswidrige Ablehnungen.

Rechtshilfe erhalten

Über dieses Projekt

Children Crossing A River of Trash outside Moria Joern Neumann 2020
Children Crossing A River of Trash outside Moria Joern Neumann 2020. Unsere Visual Policy.

Wir bieten Schutzsuchenden und ihren Familienangehörigen kostenlosen Rechtsbeistand während des gesamten Verfahrens der Familienzusammenführung. Wir vertreten unsere Mandant:innen sowohl gegenüber den nationalen Asylbehörden als auch vor den Verwaltungsgerichten. Darüber hinaus geben wir unser Fachwissen an NGOs, Anwält:innen und Sozial- und Verfahrensberater:innen weiter, indem wir Workshops veranstalten sowie Berichte und wissenschaftliche Artikel veröffentlichen.

Minor outside of Moria Joern Neumann 2020
Minor outside of Moria Joern Neumann 2020. Unsere Visual Policy
Refugees in Line in The Camp Vial Anonymous 2020
Refugees in Line in The Camp Vial Anonymous 2020. Unsere Visual Policy

Seit 2016 haben wir mehrere hundert Familien bei ihrer Wiedervereinigung unterstützt.
Wir haben über 120 rechtswidrige Ablehnungen vor deutschen Verwaltungsgerichten verhandelt, mit einer durchschnittlichen Erfolgsquote von 70 %.
Außerdem haben wir mehrere Workshops und Schulungen mit Anwält:innen, NGOs und Sozialarbeiter:innen organisiert und mehrere Artikel in juristischen Fachzeitschriften veröffentlicht. Auch haben wir Vorlagen für gerichtliche Eingaben und einen allgemeinen Leitfaden für Anwält:innen und Sozialarbeiter:innen veröffentlicht, die in Dublin-Verfahren zur Familienzusammenführung Unterstützung leisten.

Wenn du das Unrecht, das Schutzsuchenden an den europäischen Grenzen widerfährt, nicht länger hinnehmen kannst, spende jetzt für unsere individuelle Rechtshilfe.

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Equal Rights Beyond Borders besteht aus zwei separaten juristischen Personen, die jeweils in Griechenland und Deutschland eingetragen sind.

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+30 210 3803067, athens@equal-rights.org

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Registernummer (GEMI): 151850501000
NGO-Registernummer: ID 3058

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