Am 12. Juni 2026 wird das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in der gesamten EU angewendet. Nach jahrelangen Verhandlungen bringt die Reform einige der weitreichendsten Verschärfungen des (deutschen) Asylrechts seit Jahrzehnten mit sich.
Die politische Stoßrichtung ist klar: Die Reform setzt auf Kontrolle und Begrenzung von Migration. In der Praxis bedeutet dies unter anderem umfassende Screening-Verfahren, verpflichtende Grenzverfahren unter haftähnlichen Bedingungen sowie eine zunehmende Verlagerung der Schutzverantwortung auf Staaten außerhalb der EU. Dies stellt eine erhebliche Bedrohung für die Rechte von Menschen dar, die vor Verfolgung fliehen. Es bestehen Bedenken mit Blick auf willkürlicher de facto Inhaftierung, eingeschränktem Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln sowie des Risikos, dass die Bedürfnisse vulnerabler Personen (wie schwangerer Frauen und LGBTIQ+-Personen) nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Dabei steht die Reform kaum still: Noch während die Implementierungsphase läuft, wird bereits erneut „nachgebessert“. Dazu gehören eine Überarbeitung des Konzepts sicherer Drittstaaten sowie eine neue Rückführungsverordnung, die den Weg für sogenannte „Return Hubs“, also Abschiebezentren außerhalb der EU, ebnen könnte.

