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Neue Praxishinweise: Zeitlicher Anwendungsbereich der GEAS-Rechtsakte

Zusammenfassung

Ab dem 12. Juni 2026 gilt das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS). Mit dem einheitlichen Starttermin tritt eine Reihe neuer Verordnungen und Richtlinien in Kraft – von der Asylverfahrensverordnung über die Qualifikationsverordnung bis hin zur AMM-VO als Nachfolge der Dublin-III-Verordnung.
Praxishinweise - GEAS - Equal Rights
Praxishinweise - GEAS - Equal Rights. Unsere Visual Policy

Der einheitliche Starttermin täuscht über die Komplexität hinweg: Altes und neues Recht werden über Monate parallel gelten. 

Doch welches Recht gilt in welchem Fall? Wegen unterschiedlicher Übergangsregelungen und Stichtagsregelungen kommt es zur parallelen Anwendung von altem und neuem Recht – je nach Verfahrensart, Verfahrensstand und konkreter Fallgestaltung.

Unsere neuen Praxishinweise geben einen kompakten Überblick und helfen bei der Einordnung konkreter Fälle. 

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Equal Rights Beyond Borders besteht aus zwei separaten juristischen Personen, die jeweils in Griechenland und Deutschland eingetragen sind.

Griechenland
Gemeinnütziges Unternehmen (ΑΜΚΕ)
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+30 210 3803067, athens@equal-rights.org

Steuernummer: GR 996887928, Finanzamt: KEFODE Attikis
Registernummer (GEMI): 151850501000
NGO-Registernummer: ID 3058

Deutschland
Gemeinnütziger Verein (e.V.)
Gerichtstraße 23, 13347 Berlin
info@equal-rights.org

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
VR 35583 B