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Griechische Ombudsperson: Inhaftierung von Überlebenden eines Schiffbruchs ist unrechtmäßig

Zusammenfassung

Personen, die ein Schiffsunglück überlebt haben, wurden direkt nach ihrer Rettung in der Abschiebehaftanstalt Korinth inhaftiert. Die griechische Ombudsperson hat nun festgestelt, dass dies rechtswidrig war.
Oscar Keys - Unsplash
Oscar Keys - Unsplash. Unsere Visual Policy

In letzter Zeit gab es in griechischen Gewässern mehrere Schiffsunglücke, die zahlreiche Menschenleben forderten. Diejenigen, die gerettet wurden, haben schreckliches Leid überlebt und dem Tod ins Auge geblickt.

Am 21. Oktober 2022 wurde eine Gruppe von Menschen von der griechischen Küstenwache gerettet. Während einige Mitglieder der Gruppe in Lager gebracht wurden, landeten andere direkt in Abschiebehaft – obwohl sie einen schriftlichen (!) Asylantrag gestellt hatten. Dies ist eindeutig rechtswidrig. Unter ihnen befanden sich 6 afghanische Staatsangehörige, die vor dem Taliban-Regime geflohen waren. Nachdem sie auf offener See gekentert waren, wurden sie sofort in das berüchtigte Abschiebegefängnis in Korinth gebracht, wo sie noch heute festgehalten werden.

Nach unserer Intervention gab die griechische Ombudsperson eine Stellungnahme ab, in der sie feststellte, dass die betroffenen Personen an die zuständige Registrierungsbehörde überstellt werden müssen, da dies im Gesetz über das Verfahren für neu ankommende Asylbewerber in Griechenland vorgesehen ist (vgl. Artikel 38 des Gesetzes 4939/2022).

Die Ombudsperson machte deutlich, dass die Gruppe einen Asylantrag gestellt hatte und daher nicht in Gewahrsam genommen werden dürfte – die Polizei ist nicht mal die zuständige Behörde für ihr Verfahren, sondern der sog. „Reception and Identification Service“ und nicht die Polizei. Schließlich, so die Ombudsperson, sitzen die Personen in Haft, weil sie nach Afghanistan abgeschoben werden sollen – obwohl dies unmöglich ist und keine Aussicht auf Abschiebung besteht, so dass „es offensichtlich ist, dass die Verwaltung einen angemessenen Ansatz verfolgen sollte, zumindest indem sie eine Entscheidung über die Aussetzung der Abschiebung trifft“.

Diese Gruppe von Asylbewerbern, die an den Küsten Europas fast umgekommen wäre und dann „mit Stacheldraht empfangen“ und von der EU eingesperrt wurde, muss nun freigelassen werden. Auch sie sind #gefangenineuropa.

Die vollständige Entscheidung der Ombudsperson findet sich hier.