Der heute veröffentlichter Report macht auf gravierende LĂŒcken im Schutz von Ăberlebenden sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt (SGBV) im europĂ€ischen Asylsystem aufmerksam. Der Report mit dem Titel âSGBV in the Asylum Procedure â Identification, Protection, Recognitionâ ist die erste systematische Gesamtdarstellung des völkerrechtlichen und europarechtlichen Rahmens zu diesem Thema und soll als Grundlage fĂŒr weiterfĂŒhrende Advocacy-Arbeit und rechtliche Schritte zugunsten Betroffener dienen.
Frauen und MĂ€dchen, die auf der Flucht sind, sind wĂ€hrend der gesamten Reise einem erhöhten Risiko sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt â im Herkunftsland, entlang der Fluchtroute und in Aufnahmeeinrichtungen in Europa. SchĂ€tzungen zufolge haben bis zu 90 Prozent der Frauen und MĂ€dchen, die die Mittelmeerroute genutzt haben, sexualisierte Gewalt erlitten, einschlieĂlich Vergewaltigung. Gleichzeitig wurden 2024 in der EU nur rund ein Drittel der AsylantrĂ€ge unter der Kategorie âweiblichâ registriert, obwohl Frauen weltweit etwa die HĂ€lfte aller Vertriebenen ausmachen. Immer gefĂ€hrlicheren Fluchtrouten, illegalen ZurĂŒckweisungen und Gewalt durch Grenzpersonal hindern insbesondere Frauen und MĂ€dchen daran, Schutz in Europe zu suchen. Der Report untersucht systematisch, welche rechtlichen Verpflichtungen Staaten gegenĂŒber diesen Betroffenen haben.
Zentrale Ergebnisse des Reports:
· Asylsysteme historisch aus mĂ€nnlicher Perspektive konzipiert: Formen geschlechtsspezifischer Verfolgung wie hĂ€usliche Gewalt, Zwangsheirat oder weibliche GenitalverstĂŒmmelung wurden lange nicht als Verfolgung im Sinne der FlĂŒchtlingsdefinition anerkannt. Frauen wurden in ihren AntrĂ€gen hĂ€ufig nur als Angehörige mĂ€nnlicher Familienmitglieder behandelt, nicht als eigenstĂ€ndig Schutzberechtigte.
· Verbindliche völkerrechtliche Verpflichtungen: Die Genfer FlĂŒchtlingskonvention, die UN-Konvention gegen die Diskriminierung von Frauen, die EuropĂ€ische Menschenrechtskonvention und die Istanbul-Konvention verpflichten Staaten zu frĂŒher Identifikation von Betroffenen, geschlechtssensiblen Aufnahmebedingungen und einem diskriminierungsfreien Verfahren.
· EU-Recht verpflichtet zu traumainformierter Praxis: Das reformierte Gemeinsame EuropĂ€ische Asylsystem verlangt von Mitgliedstaaten eine geschlechtssensible und traumainformierte Anwendung aller Verfahrensschritte sowie verpflichtende Schulungen fĂŒr alle beteiligten Akteur:innen.
· Wegweisende EuGH-Rechtsprechung: Der Gerichtshof der EuropĂ€ischen Union hat klargestellt, dass das weibliche Geschlecht ein angeborenes Merkmal darstellt, das eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe begrĂŒnden kann, die Asyl zuerkannt bekommen kann â und dass systematische Diskriminierung von Frauen in einem Staat insgesamt Verfolgung darstellen kann, auch ohne individuell gezielte Gewalt gegen die einzelne Antragstellerin.
· SchutzlĂŒcken auĂerhalb des Asylsystems: Betroffene können unter bestimmten Voraussetzungen ein eigenstĂ€ndiges Aufenthaltsrecht erhalten â etwa nach Artikel 59 der Istanbul-Konvention oder ĂŒber das Non-Refoulement-Prinzip â doch in der Praxis bleibt der Zugang zu diesen Rechten fĂŒr viele Betroffene unzugĂ€nglich.
Der Report untersucht systematisch völkerrechtliche und europarechtliche Quellen, einschlieĂlich verbindlicher VertrĂ€ge, Soft-Law-Instrumente sowie der Rechtsprechung des EuropĂ€ischen Gerichtshofs fĂŒr Menschenrechte und des EuGH. Er deckt alle Phasen des Asylverfahrens ab â von der Identifikation Betroffener ĂŒber die Aufnahmebedingungen und das Asylverfahren selbst bis hin zur Statusfeststellung und den Rechten auĂerhalb des formalen Asylsystems. Er zeigt auf, dass trotz eines mehrschichtigen rechtlichen Schutzrahmens die tatsĂ€chliche Durchsetzung der Rechte von SGBV-Betroffenen hĂ€ufig hinter den gesetzlichen Vorgaben zurĂŒckbleibt. Er fordert eine kohĂ€rente, geschlechtssensible und traumainformierte Anwendung der bestehenden Instrumente sowie die konsequente Berufung auf den EffektivitĂ€tsgrundsatz des EU-Rechts, um nationale Regelungen anzufechten, die diese Rechte fĂŒr Betroffene in der Praxis unzugĂ€nglich machen.
âEin Recht, das aus mĂ€nnlicher Perspektive gedacht wurde, schĂŒtzt nicht automatisch, nur weil man Frauen nachtrĂ€glich hinzudenkt. Solange die patriarchalen Strukturen, die Asylsysteme von Grund auf geprĂ€gt haben, bestehen bleiben, ist der Schutz, den wir auf dem Papier versprechen, nur so viel wert wie seine tatsĂ€chliche Anwendung â und genau daran scheitert es derzeit.
â Anne Pertsch, Autorin des Reports
Den vollstÀndigen Report finden Sie hier.
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