Teilen

REPORT: SGBV IM ASYLVERFAHREN – IDENTIFIKATION, SCHUTZ, ANERKENNUNG (2026)

Zusammenfassung

Equal Rights Beyond Borders veröffentlicht den ersten umfassenden Report zum internationalen und europäischen Rechtsrahmen für Überlebende sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt (SGBV) im Asylverfahren. Der Report deckt alle Verfahrensstadien ab – von der Identifikation Betroffener über die Aufnahmebedingungen bis zur Entscheidung über den Antrag auf internationalen Schutz.
Clothes hanging in reception center (anonymous)
Clothes hanging in reception center (anonymous). Unsere Visual Policy

Der heute veröffentlichter Report macht auf gravierende Lücken im Schutz von Überlebenden sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt (SGBV) im europäischen Asylsystem aufmerksam. Der Report mit dem Titel „SGBV in the Asylum Procedure – Identification, Protection, Recognition“ ist die erste systematische Gesamtdarstellung des völkerrechtlichen und europarechtlichen Rahmens zu diesem Thema und soll als Grundlage für weiterführende Advocacy-Arbeit und rechtliche Schritte zugunsten Betroffener dienen.

Frauen und Mädchen, die auf der Flucht sind, sind während der gesamten Reise einem erhöhten Risiko sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt – im Herkunftsland, entlang der Fluchtroute und in Aufnahmeeinrichtungen in Europa. Schätzungen zufolge haben bis zu 90 Prozent der Frauen und Mädchen, die die Mittelmeerroute genutzt haben, sexualisierte Gewalt erlitten, einschließlich Vergewaltigung. Gleichzeitig wurden 2024 in der EU nur rund ein Drittel der Asylanträge unter der Kategorie „weiblich“ registriert, obwohl Frauen weltweit etwa die Hälfte aller Vertriebenen ausmachen. Immer gefährlicheren Fluchtrouten, illegalen Zurückweisungen und Gewalt durch Grenzpersonal hindern insbesondere Frauen und Mädchen daran, Schutz in Europe zu suchen. Der Report untersucht systematisch, welche rechtlichen Verpflichtungen Staaten gegenüber diesen Betroffenen haben.

Zentrale Ergebnisse des Reports:

· Asylsysteme historisch aus männlicher Perspektive konzipiert: Formen geschlechtsspezifischer Verfolgung wie häusliche Gewalt, Zwangsheirat oder weibliche Genitalverstümmelung wurden lange nicht als Verfolgung im Sinne der Flüchtlingsdefinition anerkannt. Frauen wurden in ihren Anträgen häufig nur als Angehörige männlicher Familienmitglieder behandelt, nicht als eigenständig Schutzberechtigte.

· Verbindliche völkerrechtliche Verpflichtungen: Die Genfer Flüchtlingskonvention, die UN-Konvention gegen die Diskriminierung von Frauen, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Istanbul-Konvention verpflichten Staaten zu früher Identifikation von Betroffenen, geschlechtssensiblen Aufnahmebedingungen und einem diskriminierungsfreien Verfahren.

· EU-Recht verpflichtet zu traumainformierter Praxis: Das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem verlangt von Mitgliedstaaten eine geschlechtssensible und traumainformierte Anwendung aller Verfahrensschritte sowie verpflichtende Schulungen für alle beteiligten Akteur:innen.

· Wegweisende EuGH-Rechtsprechung: Der Gerichtshof der Europäischen Union hat klargestellt, dass das weibliche Geschlecht ein angeborenes Merkmal darstellt, das eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe begründen kann, die Asyl zuerkannt bekommen kann – und dass systematische Diskriminierung von Frauen in einem Staat insgesamt Verfolgung darstellen kann, auch ohne individuell gezielte Gewalt gegen die einzelne Antragstellerin.

· Schutzlücken außerhalb des Asylsystems: Betroffene können unter bestimmten Voraussetzungen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten – etwa nach Artikel 59 der Istanbul-Konvention oder über das Non-Refoulement-Prinzip – doch in der Praxis bleibt der Zugang zu diesen Rechten für viele Betroffene unzugänglich.

Der Report untersucht systematisch völkerrechtliche und europarechtliche Quellen, einschließlich verbindlicher Verträge, Soft-Law-Instrumente sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des EuGH. Er deckt alle Phasen des Asylverfahrens ab – von der Identifikation Betroffener über die Aufnahmebedingungen und das Asylverfahren selbst bis hin zur Statusfeststellung und den Rechten außerhalb des formalen Asylsystems. Er zeigt auf, dass trotz eines mehrschichtigen rechtlichen Schutzrahmens die tatsächliche Durchsetzung der Rechte von SGBV-Betroffenen häufig hinter den gesetzlichen Vorgaben zurückbleibt. Er fordert eine kohärente, geschlechtssensible und traumainformierte Anwendung der bestehenden Instrumente sowie die konsequente Berufung auf den Effektivitätsgrundsatz des EU-Rechts, um nationale Regelungen anzufechten, die diese Rechte für Betroffene in der Praxis unzugänglich machen.

Ein Recht, das aus männlicher Perspektive gedacht wurde, schützt nicht automatisch, nur weil man Frauen nachträglich hinzudenkt. Solange die patriarchalen Strukturen, die Asylsysteme von Grund auf geprägt haben, bestehen bleiben, ist der Schutz, den wir auf dem Papier versprechen, nur so viel wert wie seine tatsächliche Anwendung – und genau daran scheitert es derzeit. 
– Anne Pertsch, Autorin des Reports

Den vollständigen Report finden Sie hier.

***

Kontakt: press@equal-rights.org

Teilen
Relevantes Material
  • Pressemitteilung - REPORT: SGBV IM ASYLVERFAHREN – IDENTIFIKATION, SCHUTZ, ANERKENNUNG (2026)
  • REPORT: SGBV IN THE ASYLUM PROCEDURE – IDENTIFICATION, PROTECTION, RECOGNITION (2026)

    Equal Rights Beyond Borders is publishing the first comprehensive report on the international and European legal framework for survivors of sexual and gender-based violence (SGBV) in the asylum procedure. The report covers all stages of the procedure – from the identification of survivors, through reception conditions, to the asylum status determination.

    Link

Equal Rights Beyond Borders besteht aus zwei separaten juristischen Personen, die jeweils in Griechenland und Deutschland eingetragen sind.

Griechenland
Gemeinnütziges Unternehmen (ΑΜΚΕ)
Akadimias 84, 10678, Athens
+30 210 3803067, athens@equal-rights.org

Steuernummer: GR 996887928, Finanzamt: KEFODE Attikis
Registernummer (GEMI): 151850501000
NGO-Registernummer: ID 3058

Deutschland
Gemeinnütziger Verein (e.V.)
Gerichtstraße 23, 13347 Berlin
info@equal-rights.org

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
VR 35583 B