Teilen

Rücküberstellungen nach Griechenland müssen gestoppt werden

Zusammenfassung

Das BAMF will Schutzberechtigte grundsätzlich nach Griechenland überstellen. Eine neue Stellungnahme von Equal Rights Beyond Borders zeigt: Das ist derzeit nicht zulässig.
2024 - Sticker "Every Human Has Rights" Markus Spiske
2024 - Sticker "Every Human Has Rights" Markus Spiske. Unsere Visual Policy

EU-Recht und die Europäische Menschenrechtskonvention sind eindeutig: Überstellungen sind verboten, wenn im Zielland schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Das gilt auch unter dem neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS). Anerkannt schutzberechtigten Personen drohen in Griechenland schwerwiegende Verletzungen ihrer grundlegenden Rechte– dies zeigt die Stellungnahme auf.

International Schutzberechtigte landen nach ihrer Rückkehr regelmäßig auf der Straße. Sie müssen Aufnahmelager innerhalb von 30 Tagen verlassen – ohne Zugang zu Dokumenten, ohne Geldleistungen, ohne Wohnraum. Nur 13 Obdachlosenunterkünfte gibt es im ganzen Land, die meisten mit unerfüllbaren Aufnahmebedingungen und ohne jegliche Kapazität. Integrationsprogramme sind für Rückkehrende faktisch nicht zugänglich. Selbst die explizit für anerkannt schutzberechtigte Personen vorgesehenen Programme bieten de facto keine ausreichende Unterstützung und ihr Fortbestehen ist fraglich. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist durch bürokratische Hürden stark eingeschränkt und auch der oftmals einzige Ausweg in der „Schattenwirtschaft“ stellt keine ausreichende Alternative da. Alleinstehende Frauen sind dabei besonders gefährdet: Sie haben kaum Zugang zu Schutzunterkünften und sind einem erhöhten Risiko von Gewalt und Menschenhandel ausgesetzt. Aufgrund sozio-kultureller Strukturen ist ihnen der Zugang zur Arbeit und zu Wohnraum aufgrund ihres Geschlechts zusätzlich versperrt und der oftmals einzige Ausweg, das Leben auf der Straße, setzt sie erheblichen Gefahren aus.

Die vollständige Stellungnahme ist hier abrufbar.

Teilen
Relevantes Material
  • Legal Opinion - Transfers to Greece must stop
  • Stellungnahme - Rücküberstellungen nach Griechenland müssen gestoppt werden

Equal Rights Beyond Borders besteht aus zwei separaten juristischen Personen, die jeweils in Griechenland und Deutschland eingetragen sind.

Griechenland
Gemeinnütziges Unternehmen (ΑΜΚΕ)
Akadimias 84, 10678, Athens
+30 210 3803067, athens@equal-rights.org

Steuernummer: GR 996887928, Finanzamt: KEFODE Attikis
Registernummer (GEMI): 151850501000
NGO-Registernummer: ID 3058

Deutschland
Gemeinnütziger Verein (e.V.)
Gerichtstraße 23, 13347 Berlin
info@equal-rights.org

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
VR 35583 B