EU-Recht und die Europäische Menschenrechtskonvention sind eindeutig: Überstellungen sind verboten, wenn im Zielland schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Das gilt auch unter dem neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS). Anerkannt schutzberechtigten Personen drohen in Griechenland schwerwiegende Verletzungen ihrer grundlegenden Rechte– dies zeigt die Stellungnahme auf.
International Schutzberechtigte landen nach ihrer Rückkehr regelmäßig auf der Straße. Sie müssen Aufnahmelager innerhalb von 30 Tagen verlassen – ohne Zugang zu Dokumenten, ohne Geldleistungen, ohne Wohnraum. Nur 13 Obdachlosenunterkünfte gibt es im ganzen Land, die meisten mit unerfüllbaren Aufnahmebedingungen und ohne jegliche Kapazität. Integrationsprogramme sind für Rückkehrende faktisch nicht zugänglich. Selbst die explizit für anerkannt schutzberechtigte Personen vorgesehenen Programme bieten de facto keine ausreichende Unterstützung und ihr Fortbestehen ist fraglich. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist durch bürokratische Hürden stark eingeschränkt und auch der oftmals einzige Ausweg in der „Schattenwirtschaft“ stellt keine ausreichende Alternative da. Alleinstehende Frauen sind dabei besonders gefährdet: Sie haben kaum Zugang zu Schutzunterkünften und sind einem erhöhten Risiko von Gewalt und Menschenhandel ausgesetzt. Aufgrund sozio-kultureller Strukturen ist ihnen der Zugang zur Arbeit und zu Wohnraum aufgrund ihres Geschlechts zusätzlich versperrt und der oftmals einzige Ausweg, das Leben auf der Straße, setzt sie erheblichen Gefahren aus.
Die vollständige Stellungnahme ist hier abrufbar.