Bereits im März 2025 hat die EU-Kommission daher einen Entwurf für eine neue Rückführungsverordnung vorgelegt, die diese Abschiebezentren außerhalb der EU rechtlich absichern soll. Anfang vorletzter Woche, am 9. März 2026, hat der Innenausschuss des EU-Parlaments (LIBE-Komitee) mit Stimmen der Rechten und extremen Rechten dazu neuen „Kompromissvorschlag" vorgelegt, der noch restriktiver ist als der Kommissionsentwurf. Bevor die Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament beginnen können, muss das Parlament noch formal über den Entwurf abstimmen.
Doch was sind Return Hubs überhaupt, wie ist die aktuelle europarechtliche Lage und was sieht der Entwurf der neuen Rückführungsverordnung dazu vor? Unser Briefing beantwortet diese Fragen verständlich und nachvollziehbar.
Gleichzeitig zeigen wir darin, welche menschenrechtlichen Standards gelten müssen – und warum Return Hubs diesen nicht gerecht werden können: Abgeschobenen Schutzsuchenden droht eine Verletzung des non-refoulement-Gebots und die Unterbringung in haftähnlichen Zuständen. Der Schutz besonders vulnerabler Personen kann nicht gewährleistet werden – und der Zugang zu effektivem Rechtsschutz in den Hubs wird für alle systematisch begrenzt.
Unser Fazit: Return Hubs verleihen der Externalisierung des Flüchtlingsschutzes eine neue, menschenrechtlich inakzeptable Dimension.
Das vollständige Briefing gibt es hier.