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Behördliche Verpflichtungen aus dem GEAS und nationalem Recht

Zusammenfassung

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) begründet eine Vielzahl neuer und geänderter Verpflichtungen gegenüber Schutzsuchenden – für Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Diese Pflichten sind auf zahlreiche Rechtsakte verteilt und betreffen unterschiedliche Phasen des Asyl- und Aufnahmeverfahrens. Eine systematische Übersicht darüber, welche Behörde zu welchem Zeitpunkt welche konkrete Verpflichtung trifft, fehlte bislang.
Wesley Tingey / Unsplash
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Mit der Checkliste „Behördliche Verpflichtungen aus dem GEAS und nationalem Recht" schließen wir diese Lücke. Sie führt über 140 Einzelpflichten in zehn thematischen Kapiteln zusammen – von Einreise und Screening über Zugang zum Verfahren, Aufnahme, Zuständigkeitsbestimmung, Asylverfahren und Rechtsschutz bis zu Schutzstatus und den besonderen Garantien für Minderjährige, vulnerable Personen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Jede Pflicht ist mit den einschlägigen europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen sowie der verpflichteten Behörde verknüpft.

Die untenstehende Übersicht versteht sich als Arbeits- und Prüfinstrument für die anwaltliche und beratende Praxis: Sie soll die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nachvollziehbar machen und Umsetzungsdefizite frühzeitig erkennbar machen. Sie steht kostenlos zum Download bereit. Hinweise auf weitere behördliche Pflichten nehmen wir unter info@equal-rights.org gern entgegen.


Darüber, dass die Checkliste so zahlreich nachgefragt wird, freuen wir uns. Falls sie bei der Arbeit hilft, freuen wir uns über eine Zuwendung. Wir sind unabhängig von staatlichen Zuwendungen und im Moment sehr auf Unterstützung angewiesen.

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Relevantes Material
  • Behördliche Verpflichtungen aus dem GEAS und nationalem Recht
    Systematische Checkliste für die anwaltliche und beratende Praxis

    Die Checkliste „Behördliche Verpflichtungen aus dem GEAS und nationalem führt über 140 Einzelpflichten in zehn thematischen Kapiteln zusammen – von Einreise und Screening über Zugang zum Verfahren, Aufnahme, Zuständigkeitsbestimmung, Asylverfahren und Rechtsschutz bis zu Schutzstatus und den besonderen Garantien für Minderjährige, vulnerable Personen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

Equal Rights Beyond Borders besteht aus zwei separaten juristischen Personen, die jeweils in Griechenland und Deutschland eingetragen sind.

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