Die gesamte Entscheidung findet sich hier.
W.S. kam mit 16 Jahren ohne Familie oder Verwandte nach Griechenland, um Schutz vor dem Krieg in Afghanistan zu suchen. Da er allein und völlig der winterlichen Kälte und den Gefahren der Straße ausgesetzt war, ordnete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte an, dass Griechenland W.S. sofort in eine geeignete Unterkunft bringen müsse. Stattdessen wurde er in "Schutzhaft" genommen und war auf der Polizeiwache noch schlechteren Lebensbedingungen ausgesetzt.
Das Gericht stellte nun fest, dass seine Behandlung eine klare Verletzung seiner Menschenrechte darstellte. In seiner Entscheidung betonte das Gericht, wiederholt festgestellt zu haben, dass Inhaftnahme junger Kinder in Polizeistationen gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße. Das Gericht hob auch hervor, dass Griechenland sich der Situation von W.S. sehr wohl bewusst war und dennoch nichts unternahm, um ihn zu schützen und unterzubringen.
Durch
die nun beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist zu
befürchten, dass sich die Zahl der Kinder, die an den Außengrenzen der EU
inhaftiert werden, weiter erhöht. Equal Rights Beyond Borders und terre des hommes
fordern, dass auf EU- und nationalstaatlicher Ebene alles getan wird, um die
Rechte und das Wohl in die EU einreisender Kinder und Jugendlicher zu wahren
und dafür zu sorgen, dass sie angemessen untergebracht und betreut werden.