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Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte: Lebensbedingungen in Griechenland sind für unbegleiteten Minderjährigen erniedrigend

Zusammenfassung

Straßburg, 31.5.24 - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat im Prozess des unbegleiteten Minderjährigen W.S. gegen Griechenland entschieden, dass die Bedingungen für ein unbegleitetes Kind in Griechenland eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung darstellten und somit gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstießen. Die Nichtregierungsorganisation Equal Rights Beyond Borders, Partnerorganisation von terre des hommes, vertrat den geflüchteten W.S. in seinem Fall vor dem Gericht.
European Court of Human Rights - CherryX (https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:European_Court_of_Human_Rights.jpg), „European Court of Human Rights“, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode
European Court of Human Rights - CherryX (https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:European_Court_of_Human_Rights.jpg), „European Court of Human Rights“, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode. Unsere Visual Policy

Die gesamte Entscheidung findet sich hier.  

W.S. kam mit 16 Jahren ohne Familie oder Verwandte nach Griechenland, um Schutz vor dem Krieg in Afghanistan zu suchen. Da er allein und völlig der winterlichen Kälte und den Gefahren der Straße ausgesetzt war, ordnete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte an, dass Griechenland W.S. sofort in eine geeignete Unterkunft bringen müsse. Stattdessen wurde er in "Schutzhaft" genommen und war auf der Polizeiwache noch schlechteren Lebensbedingungen ausgesetzt.

Das Gericht stellte nun fest, dass seine Behandlung eine klare Verletzung seiner Menschenrechte darstellte. In seiner Entscheidung betonte das Gericht, wiederholt festgestellt zu haben, dass Inhaftnahme junger Kinder in Polizeistationen gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße. Das Gericht hob auch hervor, dass Griechenland sich der Situation von W.S. sehr wohl bewusst war und dennoch nichts unternahm, um ihn zu schützen und unterzubringen.

  »Die Entscheidung des Gerichts in diesem Fall ist eine willkommene. Allerdings stellt das Gericht nur fest, was Personen, die in Griechenland arbeiten, seit Jahren sagen: Die Bedingungen für unbegleitete Kinder sind fürchterlich, und sowohl Griechenland als auch die EU müssen mehr tun, um junge Menschen zu schützen, die in Europa Schutz suchen. Diese Entscheidung ist eine Erinnerung daran, dass jedes Kind das Recht hat, in Sicherheit und Würde zu leben«, 
kommentiert Niki Georgiou von Equal Rights Beyond Borders.
  »Das Urteil zeigt erneut, was eigentlich klar ist: Kinder gehören nicht hinter Gitter! Doch dieser Grundsatz wird von Griechenland und anderen EU-Staaten regelmäßig mit Füßen getreten, wie auch dieser Fall zeigt. Anstatt für das Kindeswohl zu sorgen, verletzen EU-Staaten regelmäßig ihre Pflichten, unter anderem indem sie geflüchtete Kinder inhaftieren und unmenschlichen Bedingungen aussetzen. Als internationale Kinderrechtsorganisation beobachten wir diese rechtswidrigen Zustände an zahlreichen europäischen Außengrenzen«,
 sagt Annika Schlingheider von terre des hommes


Durch die nun beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist zu befürchten, dass sich die Zahl der Kinder, die an den Außengrenzen der EU inhaftiert werden, weiter erhöht. Equal Rights Beyond Borders und terre des hommes fordern, dass auf EU- und nationalstaatlicher Ebene alles getan wird, um die Rechte und das Wohl in die EU einreisender Kinder und Jugendlicher zu wahren und dafür zu sorgen, dass sie angemessen untergebracht und betreut werden.

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Relevantes Material
  • Lebensbedingungen in Griechenland sind für unbegleiteten Minderjährigen unmenschlich und erniedrigend
    Pressemitteilung zu Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

    Straßburg, 31.5.24 - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat im Prozess des unbegleiteten Flüchtlingskindes W.S. gegen Griechenland entschieden, dass die Bedingungen für ein unbegleitetes Kind in Griechenland eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung darstellten und somit gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstießen. Die Nichtregierungsorganisation Equal Rights Beyond Borders, Partnerorganisation von terre des hommes, vertrat den geflüchteten W.S. in seinem Fall vor dem Gericht.

  • Vor Mauern und hinter Gittern
    Wie Kinder und Jugendliche an den Außengrenzen der EU rechtswidrig zurückgeschoben und inhaftiert werden

    Kinder und Jugendliche werden an den Außengrenzen der EU gewaltsam zurückgeschoben (»Pushbacks«) und nach Ankunft in der EU inhaftiert – eine systematisch angewandte Praxis in mehreren Außengrenzstaaten der EU. Anlässlich des Treffens der EU-Innenminister*innen nächste Woche zeigt terre des hommes mit dem aktuellen Bericht »Vor Mauern und hinter Gittern« am Beispiel von Ungarn, Griechenland, Bulgarien und Polen die kinderrechtswidrigen Praktiken genauer auf.

Equal Rights Beyond Borders besteht aus zwei separaten juristischen Personen, die jeweils in Griechenland und Deutschland eingetragen sind.

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