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Schutz der Rechte unbegleiteter Kinder auf der Flucht

In Griechenland sind unbegleitete und von ihren Familien getrennte[1] Kinder („unbegleitete Kinder“) weiterhin mit unsicheren Lebensbedingungen, rechtswidriger Inhaftierung, Kriminalisierung sowie erheblichen Hürden beim Zugang zu Schutzmaßnahmen konfrontiert. Obwohl sie nach internationalem Recht, EU-Recht und griechischem Recht als besonders schutzbedürftig anerkannt sind, werden viele Kinder, die ohne ihre gesetzliche Bezugsperson im Land ankommen, weiterhin primär durch eine migrationspolitische Kontrollperspektive und nicht im Rahmen des Kinderschutzes behandelt.

Unbegleitete Kinder werden häufig in sogenannten „Safe Areas“ innerhalb von Closed Controlled Access Centres (CCACs) und Reception and Identification Centres (RICs) untergebracht – unter Bedingungen, die einer Inhaftierung gleichkommen. Als Organisation mit kontinuierlicher Präsenz auf den Inseln Kos und Leros haben wir diese Praktiken in den dort betriebenen CCACs dokumentiert. Im Rahmen unserer Arbeit in der Region Attika haben wir zudem vergleichbare Bedingungen im RIC Malakasa beobachtet, einem der größten und am stärksten belegten Zentren des Landes.

Diese Einrichtungen sind keine kindgerechten Umgebungen, und Verzögerungen sowie strukturelle Defizite auf Seiten der Behörden führen häufig dazu, dass unbegleitete Kinder nicht zeitnah in geeignete Unterkünfte verlegt werden. In der Folge sind sie oft über längere Zeiträume in den Camps untergebracht, ohne ausreichenden Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung, psychosozialer Unterstützung oder rechtlicher Beratung, und leben dabei unter unwürdigen Bedingungen, in denen regelmäßig Gewaltvorfälle auftreten.

Gleichzeitig stehen unbegleitete Kinder weiterhin vor erheblichen Hindernissen beim Zugang zu Familienzusammenführungsverfahren, während andere im weiteren Kontext der Kriminalisierung von Migration fälschlicherweise beschuldigt und als Schleuser strafrechtlich verfolgt werden. Ebenso bestehen weiterhin ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Altersfeststellungsverfahren, die häufig nicht internationalen Standards entsprechen und Kinder einem unangemessenen Umgang sowie dem Entzug der ihnen als Minderjährige zustehenden Schutzmaßnahmen aussetzen können.

Diese Risiken werden zusätzlich durch die Umsetzung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verschärft, das seit Juni 2026 in der gesamten EU gilt. Die Reform führt zu umfangreicheren Screening-Verfahren, verpflichtenden Grenzverfahren unter haftähnlichen Bedingungen sowie einer verstärkten Nutzung externalisierter Schutzmechanismen. Diese Entwicklungen werfen ernste Fragen hinsichtlich der Wahrung der Kinderrechte auf.


[1] Das griechische Recht unterscheidet zwischen unbegleiteten Minderjährigen und Kindern, die von einer erwachsenen Person begleitet werden, die nicht ihre gesetzliche Vertretung innehat (getrennte Kinder). Auf dieser Seite verwenden wir den Begriff „unbegleitete Kinder“ für beide Kategorien.

 

Über dieses Projekt

Lesvos Delegation Trip (Anonymous)
Lesvos Delegation Trip (Anonymous). Unsere Visual Policy.

Wir setzen uns für den Schutz der Rechte unbegleiteter Kinder durch rechtliche Unterstützung, Advocacy-Arbeit, Monitoring sowie strategische Interventionen auf nationaler und internationaler Ebene ein. 

Ein zentraler Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf der Anfechtung rechtswidriger Inhaftierung sowie inhaftierungsähnlicher Praktiken, von denen Kinder in Camps und Aufnahmeeinrichtungen betroffen sind, insbesondere auf Kos, Leros und in Malakasa. Durch strategische Verfahren (Strategic Litigation) stellen wir sicher, dass Kinder keinen rechtswidrigen Freiheitsbeschränkungen unterworfen werden und Zugang zu sicheren, kindgerechten Aufnahmebedingungen erhalten, die internationalen Menschenrechts- und Kinderschutzstandards entsprechen. Zudem setzen wir uns für eine zügige Verlegung von Kindern aus Camps und Aufnahmeeinrichtungen in geeignete Unterbringungs- und Betreuungseinrichtungen ein. 

Wir beobachten die Unterbringungsbedingungen unbegleiteter Kinder kontinuierlich und veröffentlichen Berichte sowie Briefings, die Menschenrechtsverletzungen und strukturelle Defizite aufzeigen. Darüber hinaus organisieren wir Trainings und Seminare und stehen regelmäßig im Austausch mit nationalen Behörden, EU-Institutionen und internationalen Menschenrechtsmechanismen, um Veränderungen in Recht, Politik und Praxis voranzutreiben. 

Wir unterstützen Kinder in Familienzusammenführungsverfahren und setzen uns dafür ein, dass sie ohne unnötige Verzögerungen oder administrative Hürden sicher mit ihren Familienangehörigen in Europa wiedervereint werden können.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Bekämpfung der Kriminalisierung von Kindern auf der Flucht. Viele unbegleitete Minderjährige werden trotz ihrer eigenen Schutzsuche wegen angeblicher Schleusung strafrechtlich verfolgt. Wir begleiten Kinder durch Strafverfahren und gehen gegen Praktiken vor, die zur ungerechtfertigten Strafverfolgung und Inhaftierung einer der vulnerablen Gruppen führen. 

Darüber hinaus setzen wir uns für Altersfeststellungsverfahren ein, die internationalen und europäischen Standards entsprechen, um sicherzustellen, dass Kinder als solche anerkannt und behandelt werden und invasive, unzuverlässige oder willkürliche Verfahren vermieden werden. 

Wir beobachten außerdem das neue GEAS-Rahmenwerk genau und werden dessen Umsetzung dort anfechten, wo die Reform die grundlegenden Menschenrechte unbegleiteter Kinder zu untergraben droht, unter anderem durch strategische Verfahren und individuelle Fallarbeit, die zur Weiterentwicklung der rechtlichen Auslegung und Praxis beitragen können.

Wenn du das Unrecht, das Schutzsuchenden an den europäischen Grenzen widerfährt, nicht länger hinnehmen kannst, spende jetzt für unsere individuelle Rechtshilfe.

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