In Griechenland sind unbegleitete und von ihren Familien getrennte[1] Kinder („unbegleitete Kinder“) weiterhin mit unsicheren Lebensbedingungen, rechtswidriger Inhaftierung, Kriminalisierung sowie erheblichen Hürden beim Zugang zu Schutzmaßnahmen konfrontiert. Obwohl sie nach internationalem Recht, EU-Recht und griechischem Recht als besonders schutzbedürftig anerkannt sind, werden viele Kinder, die ohne ihre gesetzliche Bezugsperson im Land ankommen, weiterhin primär durch eine migrationspolitische Kontrollperspektive und nicht im Rahmen des Kinderschutzes behandelt.
Unbegleitete Kinder werden häufig in sogenannten „Safe Areas“ innerhalb von Closed Controlled Access Centres (CCACs) und Reception and Identification Centres (RICs) untergebracht – unter Bedingungen, die einer Inhaftierung gleichkommen. Als Organisation mit kontinuierlicher Präsenz auf den Inseln Kos und Leros haben wir diese Praktiken in den dort betriebenen CCACs dokumentiert. Im Rahmen unserer Arbeit in der Region Attika haben wir zudem vergleichbare Bedingungen im RIC Malakasa beobachtet, einem der größten und am stärksten belegten Zentren des Landes.
Diese Einrichtungen sind keine kindgerechten Umgebungen, und Verzögerungen sowie strukturelle Defizite auf Seiten der Behörden führen häufig dazu, dass unbegleitete Kinder nicht zeitnah in geeignete Unterkünfte verlegt werden. In der Folge sind sie oft über längere Zeiträume in den Camps untergebracht, ohne ausreichenden Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung, psychosozialer Unterstützung oder rechtlicher Beratung, und leben dabei unter unwürdigen Bedingungen, in denen regelmäßig Gewaltvorfälle auftreten.
Gleichzeitig stehen unbegleitete Kinder weiterhin vor erheblichen Hindernissen beim Zugang zu Familienzusammenführungsverfahren, während andere im weiteren Kontext der Kriminalisierung von Migration fälschlicherweise beschuldigt und als Schleuser strafrechtlich verfolgt werden. Ebenso bestehen weiterhin ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Altersfeststellungsverfahren, die häufig nicht internationalen Standards entsprechen und Kinder einem unangemessenen Umgang sowie dem Entzug der ihnen als Minderjährige zustehenden Schutzmaßnahmen aussetzen können.
Diese Risiken werden zusätzlich durch die Umsetzung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verschärft, das seit Juni 2026 in der gesamten EU gilt. Die Reform führt zu umfangreicheren Screening-Verfahren, verpflichtenden Grenzverfahren unter haftähnlichen Bedingungen sowie einer verstärkten Nutzung externalisierter Schutzmechanismen. Diese Entwicklungen werfen ernste Fragen hinsichtlich der Wahrung der Kinderrechte auf.
[1] Das griechische Recht unterscheidet zwischen unbegleiteten Minderjährigen und Kindern, die von einer erwachsenen Person begleitet werden, die nicht ihre gesetzliche Vertretung innehat (getrennte Kinder). Auf dieser Seite verwenden wir den Begriff „unbegleitete Kinder“ für beide Kategorien.

