Vor fast zwei Jahren reichten HIAS Greece, wir und andere Klage beim obersten griechischen Verwaltungsgericht, dem Staatsrat, ein, um das extrem repressive – und rechtswidrige – Register für NGOs, die im Bereich "Internationaler Schutz" tätig sind, anzugreifen und für nichtig erklären zu lassen.
In der Zwischenzeit besuchte die UN-Sonderberichterstatterin für die Rechte von Menschenrechtsverteidiger:innen Griechenland und verurteilte die griechische Regierung für ihren Umgang mit Nichtregierungsorganisationen.
In der Zwischenzeit haben wir Tausende und Abertausende von Euro ausgegeben, um die Anforderungen zu erfüllen – und wurden schließlich in das Register aufgenommen.
In der Zwischenzeit fuhr die griechische Regierung damit fort, „die Effizienz“ von NGOs zu bewerten, während Schutzsuchende in Griechenland weiterhin entsetzlichen Bedingungen ausgesetzt sind, die ihrerseits Europarecht und Menschenrechte verletzen – und die Effektivität des Rechtsstaats verletzen und ad absurdum führen.
Am 02. Dezember 2022 verhandelte der Staatsrat nun endlich zur Frage, nach dem Termine bereits mehrmals verschoben worden waren – in einer Kammer mit 25 Richer:innen. Auch wir trugen unsere Argumente entsprechend vor.
Die Vertreterin des griechischen Staates argumentierte, dass NGOs sich nicht auf das Menschenrechts auf Vereinigungsfreiheit, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist, berufen können.
Beim anstehenden Urteil stehen also Menschenrechte auf dem Spiel. Und nicht zuletzt die Rechte von Schutzsuchenden in Europa. Denn, wenn NGOs nicht frei agieren können, können die Interessen von Geflüchteten nicht unabhängig vertreten werden. Dafür, dass dies weiter möglich bleibt, werden wir einstehen.