Athen/Berlin, 20.12.2024. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat der Menschenrechtsorganisation Equal Rights Beyond Borders in drei Verfahren Recht gegeben und Griechenland wegen der unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung minderjähriger Asylsuchender verurteilt. Die betroffenen Minderjährigen, von Equal Rights anwaltlich vertreten, wurden entweder unter unwürdigen Bedingungen, teils ohne Tageslicht, von der Polizei inhaftiert und/oder obdachlos sich selbst überlassen.
„Die drei Urteile sind ein wichtiges und ermutigendes Signal!“ sagt Robert Nestler, Geschäftsführer von Equal Rights Beyond Borders. „Einmal mehr wurde der griechische Staat für systematische Kinderrechtsverletzungen verurteilt. Erst vor wenigen Monate haben wir bereits einen ähnlichen Fall gewonnen. Das zeigt: Es handelt sich nicht um Einzelfälle oder Politikversagen, sondern um eine kalkulierte Entrechtung von Schutzsuchenden, die selbst vor Minderjährigen nicht Halt macht.“ Equal Rights setzt sich seit Jahren erfolgreich für die Rechte geflüchteter Kinder ein und ist insbesondere auf Familienzusammenführungen spezialisiert.
„Als einer der Minderjährigen in unser Büro kam, war seine Situation sehr besorgniserregend. Er war verängstigt und verwahrlost, hatte tagelang nichts Richtiges gegessen, war gezeichnet vom Leben auf der Straße.“, sagt Niki Georgiou, Juristische Koordinatorin der Organisation und Vertreterin der aktuellen EGMR-Fälle. „Besonders dramatisch sind die Fälle, in denen wir Kinder vertreten, die in sogenannte ‚Schutzhaft‘ genommen wurden – dunkle, dreckige Zellen, ohne Tageslicht und angemessene Versorgung.“ so Georgiou.
Robert Nestler betont die wichtige Signalwirkung der neuen Urteile angesichts der zunehmenden Normalisierung der Inhaftierung von Kindern durch das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem: „Hunderte Minderjährige werden in Griechenland bereits jetzt unter Haftbedingungen in speziellen Lagerbereichen festgehalten. Sie leben hinter Stacheldraht, ohne Bildungs- oder Entwicklungsmöglichkeiten, der Gefahr von Misshandlungen ausgesetzt. Mit der sogenannten „Schutzhaft“ als offizieller Haftgrund im Rahmen der GEAS-Reform, werden diese ungeheuerlichen Verhältnisse endgültig normalisiert.“ Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs seien insoweit auch als Aufforderung zu verstehen, so Nestler: „Die Urteile stellen klar, dass das Kindeswohl oberste Priorität haben muss. Minderjährige verdienen besonderen Schutz – allein weil sie Kinder sind, unabhängig von ihrer Herkunft.“
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Equal Rights Beyond Borders ist eine Menschenrechtsorganisation, die die Rechte von Geflüchteten – insbesondere in Griechenland – schützt und verteidigt. Schwerpunkte liegen auf Rechtsberatung, strategischer Prozessführung und Familienzusammenführungen.
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